Der Münzschatz von Obing
Der Schatzfund von Obing
Eine Sensation stellt die Auffindung des Münzhortes von Obing (Lkr. Traunstein) dar, denn mit einer Zeitstellung zwischen 1056 und 1120/30 gehören seine 994 Silberpfennige u. a. aus Regensburg, Salzburg und Passau einer extrem seltenen Fundgruppe an. Während bayerische Münzen der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts bedingt durch den Fernhandel häufig in skandinavischen Horten anzutreffen sind, setzt die Zeitstellung bayerischer Inlandsfunde erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts ein. Diese zu beklagende Überlieferungslücke der mittleren Salierzeit füllt nun der Obinger Münzhort aus. Es verwundert deshalb nicht, dass unter den 36 Münztypen des Hortes mehr als die Hälfte bisher gänzlich unbekannt oder aufgrund fehlenden Vergleichsmaterials falsch zugeordnet war.
Erstmals bekannt geworden sind nun Pfennige des Regensburger Bischofs Otto von Riedenburg (1061–1089). Er ist der erste bayerische Bischof, der sich stolz mit den Insignien seines Amtes – Stab und Buch – auf seinen Geprägen präsentiert. Verliehen hatte ihm diese nicht der Papst, sondern König Heinrich IV. (1056 – 1105). Die neuartigen Bischofsbilder mit Investitursymbolen dürfen demnach, auf der Höhe des Streits zwischen König und Papst um das Recht der Bischofsinvestitur, als politisches Bekenntnis des Regensburgers verstanden werden. Durch alle Wirren des sog. Investiturstreits blieb Otto ein loyaler Parteigänger Heinrichs IV. Daneben sind im Obinger Hort erstmals Pfennige Bischof Altmanns von Passau (1065 –1091) zu verzeichnen, eines berühmten Vertreters des Gegenlagers.
Zu den Schlussmünzen des Hortes zählt eine Partie von großen Regensburger Pfennigen, die um 1120/30 datieren und ein tonsuriertes Brustbild mit Krummstab auf der Vorderseite tragen. Auf der Rückseite ist der Kampf des Herkules gegen den Nemeischen Löwen zu sehen. Wie für mittelalterliche Darstellungen üblich, kämpft der Tugendheld mit einem Schwert gegen die ihn von rechts anspringende Bestie. Ganz ähnlich ist dieses Motiv auf anderen mittelalterlichen Bildmedien überliefert, wie Bronzeschalen oder Spielsteinen. Dies verdeutlicht einmal mehr die große Nähe der bayerischen Pfennige des 12. Jahrhunderts zum zeitgenössischen Kunsthandwerk.
Ein Exemplar dieser Herkulespfennige im Schatzfund von Obing zeigt eine aufregende neue Variante der Vorderseite: Der Geistliche hält seine rechte Hand vor der Brust, in seiner Linken trägt er jedoch keinen Krummstab, sondern einen menschlichen Kopf. Hierbei handelt es sich womöglich um die früheste Darstellung des Hl. Dionysius auf einem Pfennig und damit um ein wichtiges Zeugnis für die Verehrung des Heiligen im Regensburger Bistum. Etwa seit der Mitte des 11. Jahrhunderts propagierte die Klostergemeinschaft von St. Emmeram ihre Behauptung, im Besitz der Gebeine des Märtyrers zu sein, Patron des bedeutenden Klosters Saint-Denis bei Paris und einer der beliebtesten Heiligen der Zeit.
Weil der Hort von Obing diese und zahlreiche weitere seltene Pfennige zusammen mit dem Rest des Schatzgefäßes umfasst, wurde er bald nach seiner Auffindung im Sommer 2000 in die Liste der beweglichen Bodendenkmäler Bayerns aufgenommen. Dass dieses Denkmal nun durch den Ankauf der Staatlichen Münzsammlung dauerhaft gesichert wurde und Forschern wie Besuchern auch zukünftig zur Verfügung gestellt werden kann, ist eine große Freude. Schon jetzt sind die numismatisch-kulturhistorischen Erkenntnisse, die die Untersuchung der Münzmenge geliefert hat, unschätzbar wertvoll.
- Schatzfund eines Raubgräbers
„Schatzsucher“ haben ein Interesse daran, Bodendenkmäler zur Gewinnung von Fundstücken auszugraben. Leider zerstören sie häufig die Fundstücke oder sie beschädigen sie. Im Denkmalschutzgesetz ist geregelt, dass vor der Untersuchung einer archäologischen Fundstelle eine „Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung“ erteilt werden muss. Die Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden, beispielsweise auf bestimmte Gebiete beschränkt sein oder festlegen, dass Funde und Befunde in einem vorgeschriebenen Standard zu dokumentieren sind.
Die Zuständigkeit, eine solche Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege. - Eigentum am Grundstück
Weiter ist zu beachten, dass neben dieser denkmalrechtlichen Genehmigung auch eine Genehmigung des Grundstückseigentümers zum Betreten und Graben auf seinem Grundstück vorliegen muss. Andernfalls kommen Delikte wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung in Betracht. - Eigentum am Fund
Rechtlicher Regelungsbedarf besteht außerdem hinsichtlich der Frage, wem Fundstücke gehören, wer deren Eigentümer wird. Dies ist in Bayern, öffentlich-rechtlich über die Denkmalschutzgesetze geregelt. Raubgrabungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass der Fund – und damit das Eigentum – unterschlagen werden. Wer solche Funde kauft, tauscht oder verkauft, kann eine Hehlerei begehen.
Münzrecht
Das Münzrecht ist „die Befugnis, Münzen zu prägen und das Geldwesen im eigenen Herrschaftsbereich zu regeln“.
Im Mittelalter gab es zwar zeitweise eine Vielzahl von Münzstätten, und gleichartige Münzen konnten unterschiedliche Werte haben, je nachdem wer sie geprägt hatte, aber es gab doch gewisse Regelungen im Münzwesen.
Das Recht, Münzen zu prägen, wurde im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser einzelnen Lehensfürsten und Städten verliehen. Wie schon im Frankenreich Karls des Großen, hatte das Reich zunächst selber die Münzen geprägt. Seit dem 10. Jahrhundert wurde immer mehr Lehensträgern und Institutionen das Münzrecht erteilt. Beispielsweise verlieh Kaiser Otto I. es 1039 dem Erzbistum Köln. Im 16. Jahrhundert hörte das Reich auf, selber Münzen zu prägen, und gab nur noch den Rahmen vor.
In Königreichen vergab in ähnlicher Weise der König das Münzrecht.
Einzelnen Klöstern von überregionaler Bedeutung wurde vom Papst das Münzrecht erteilt, so 1058 der Abtei Cluny.
Quelle: Münzrecht – Wikipedia
Diese Bischöfe prägten die Münzen
Gebhard III. (* Anfang des 11. Jahrhunderts; † 2. Dezember 1060 in Regensburg) war 16. Bischof von Regensburg von 1036 bis 1060.
Die Abstammung Gebhards in väterlicher Linie ist nicht vollständig gesichert, möglicherweise entstammte er als Sohn Poppos (V.) dem Geschlecht der Popponen. Über seine Mutter, Adelheid von Metz, war er ein Halbbruder Konrads II. Seine Schwester namens Biliza war mit einem Graf Hartwig verehelicht und aus dieser Ehe ging der Papst Viktor II. hervor. Unmittelbar zu Beginn seines Amtes als Regensburger Bischof gründete er gemeinsam mit seiner Mutter das Chorherrenstift Öhringen, worauf sich der Öhringer Stiftungsbrief bezieht. Gegenüber dem Kloster Sankt Emmeram versuchte er seinen Einfluss durch Absetzung mehrerer Äbte und die Erhebung finanzieller Ansprüche geltend zu machen. Der Mönch Otloh von St. Emmeram berichtete von einem Einsiedler, der den Bischof samt dem Prager Bischof Severus in einer Vision auf „glühenden Thronen in der Hölle erblickte“. Der als Selige verehrte Mönch Mercherdach lebte zu dieser Zeit als Inkluse in der Obermünsterkirche von Regensburg.
Gebhard III. kämpfte 1040 unter Heinrich III. gegen den böhmischen Herzog Břetislav I. Er nahm 1044 am ungarischen Feldzug und 1046 am Italienzug teil. Eigenmächtig führte Gebhard III. 1049 und 1050 Beutezüge gegen die Ungarn, diese verwüsteten bei einer Verfolgung die Neumark. Das Hochstift Regensburg leitete Verteidigungsmaßnahmen ein. Heinrich III. ging auch ab 1051 weiter gegen die Ungarn unter König Andreas I. vor. Dieser rief Papst Leo IX. als Vermittler an. In der Folge zog sich Heinrich III. zurück. Gebhard III. kehrte 1052 zusammen mit Kaiser und Papst nach Regensburg zurück. Am 7. Oktober 1052 wurden die Gebeine des Wolfgang in die Wolfgangskrypta überführt, eine ähnliche Ehrung erhielt Erhard in der Niedermünsterkirche. Auf dem Reichstag von Regensburg 1055 wurde der Eichstätter Bischof Gebhard I. als Nachfolger des verstorbenen Papstes Leo IX. vorgeschlagen, und auch Gebhard III. fand sich im Heer Heinrichs III. in Rom. Mit der straffen Führung Heinrichs III. unzufrieden, fand man Gebhard III. in einem Mordkomplott gegen den Kaiser. Der Mitverschwörer Welf III., der unerwartet erkrankte, verriet diesen Plan und Gebhard III. wurde daraufhin auf Burg Wülflingen – Tschudi spricht von Burg Hohenstoffeln – gefangen gesetzt. 1056 wurde er begnadigt und wieder freigelassen.
König Heinrich IV. (1056-1084)
Heinrich IV. (* 11. November 1050 vermutlich in Goslar; † 7. August 1106 in Lüttich) aus der Familie der Salier war der älteste Sohn des Kaisers Heinrich III. und der Kaiserin Agnes. Ab 1053 war er Mitkönig, ab 1056 römisch-deutscher König und von 1084 bis zu seiner durch seinen Sohn Heinrich V. erzwungenen Abdankung am 31. Dezember 1105 Kaiser.
Heinrich war der letzte König des römisch-deutschen Mittelalters, der als Minderjähriger auf den Thron kam. Die Legitimation seiner Herrschaft sah er, wie sein Vater, vor allem im Gottesgnadentum begründet. Dies erschwerte die Zusammenarbeit mit den Großen des Reichs. Bereits in den letzten Regierungsjahren Heinrichs III. hatten Konflikte um die Teilhabe der Fürsten an der Herrschaft zu einer Krise geführt. Die Zeit der Unmündigkeit Heinrichs, als seine Mutter die Regierungsgeschäfte führte, nutzten die um Macht und Einfluss rivalisierenden Fürsten, um ihre eigenen Herrschaftsbereiche auszubauen.
Als Heinrich volljährig geworden war, versuchte er den Einfluss der Fürsten zurückzudrängen und die königlichen Herrschaftsrechte zu stärken. Er stützte sich dabei auch auf die Reichsministerialität, die sich zu einer neuen Funktionselite entwickelte. In Sachsen wollte Heinrich durch den Bau zahlreicher Burgen der königlichen Autorität wieder Geltung verschaffen und löste dadurch den Sachsenkrieg aus. Zeitlich parallel begannen die Auseinandersetzungen mit dem aufstrebenden Reformpapsttum um das Verhältnis zwischen geistlicher (sacerdotium) und weltlicher (regnum) Macht. Sie kulminierten im sogenannten Investiturstreit und führten 1076 zu Absetzung und Exkommunikation des Saliers durch Papst Gregor VII. Der Gang nach Canossa 1077, wo sich der König unterwarf und vom Bann gelöst wurde, gilt als Höhepunkt der Auseinandersetzung mit dem Papsttum. Als Reaktion auf die zunehmende Unzufriedenheit der Großen mit der Herrschaft Heinrichs wurden auf Fürstentagen die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) und Hermann von Salm (1081–1088) gewählt.
Quelle: Heinrich IV. (HRR) – Wikipedia
Otto von Riedenburg
Otto von Riedenburg († 6. Juli 1089) war der 17. Bischof von Regensburg von 1061 bis 1089.
Otto von Riedenburg stammte aus dem Haus der Riedenburger, benannt nach Riedenburg. Sein Vater Rudpert von Riedenburg war Burggraf von Regensburg. Er war zunächst Domkanoniker im Bamberg. Im Winter 1064/1065 nahm er ebenso wie Siegfried von Mainz, Gunther von Bamberg und Wilhelm I. von Utrecht an einer Wallfahrt nach Jerusalem teil. Nur ein Bruchteil der bewaffneten Wallfahrer kehrte zurück, viele wurden durch Überfälle von Beduinen aufgerieben und hatten mit dem Gelübde umzugehen, dass sie an heiligen Tagen keine Waffen benutzen durften. Mit beginnendem Investiturstreit wurde der Bischof als Gefolgsmann Heinrichs IV. 1073 von Alexander II. und erneut 1075 von Gregor VII. gebannt. Er wohnte dem Hoftag von Worms im Januar 1076 bei, der die Absetzung des Papstes zur Folge hatte. Als Anhänger Heinrichs IV. stellte er Truppen gegen die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden und Hermann von Salm. Während der folgenden Fehde des Kaisers gegen Ekbert II., Markgraf von Meißen, wurde der Bischof bei der Belagerung der Burg Gleichen schwer verwundet und starb wenig später.
Quelle: Otto von Riedenburg – Wikipedia
Investiturstreit
Der Investiturstreit (lateinisch investitura, einkleiden) war der Höhepunkt eines politischen Konflikts im mittelalterlichen Europa zwischen geistlicher (imperium sacerdotium) und weltlicher Macht (imperium regnum) um die Amtseinsetzung von Geistlichen durch die weltliche Macht. Als Zeit des Investiturstreits gelten für gewöhnlich die Jahre ab 1076 (Hoftag in Worms) bis zur Kompromisslösung des Wormser Konkordates im Jahr 1122.
Simonie als Grundübel
Die kirchliche Reformbewegung sah in der Simonie – dem Kauf oder Verkauf kirchlicher Ämter, Pfründen, Sakramente, Reliquien oder Ähnlichem – das Grundübel der Zeit, da sich einerseits die Praxis stark gegen biblische Interpretationen wandte und sich andererseits durch die Abschaffung der Simonie eine engere Bindung an Rom ergäbe. Von vielen Synoden wurde wiederholt gefordert, dass Kleriker auf keinen Fall von Laien Kirchenstellen annehmen sollten, weder für Geld noch geschenkt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Abschaffung simonistischer Abhängigkeiten der Kirche von Laien als auch von Klerikern.
Quelle: Investiturstreit – Wikipedia
Altmann von Passau
Altmann von Passau (* um 1015 in Westfalen; † 8. August 1091 in Zeiselmauer, Niederösterreich) war im Investiturstreit ein bedeutender Vertreter der Gregorianischen Reformen, Bischof der Diözese Passau, Klostergründer und Reformer, der als Heiliger verehrt wird.
Er wurde zwischen 1013 und 1020 geboren, stammte aus altsächsischem Hochadel, besuchte die Domschule von Paderborn und wurde später deren Leiter. Er war von etwa 1056 bis 1065 Propst am Aachener Marienstift, ferner Hofkaplan von Kaiser Heinrich III. und Kanoniker in Goslar.
1065 wurde er Bischof von Passau und begann mit der Reform des Klerus. Er gründete die Chorherrenstifte St. Nikola (1070) in Passau und Göttweig (1083) in Niederösterreich, das 1094 in ein Benediktinerkloster umgewandelt wurde.
Er wirkte zur Zeit des Investiturstreites, stand dabei auf der Seite des Papstes Gregor VII., verkündete 1074 dessen Reformdekrete und war der eifrigste Förderer der Kirchenreform in den deutschen Landen. Im Jahre 1076 nahm er ebenso wie der Salzburger Erzbischof Gebhard von Helfenstein (der Altmann zum Bischof geweiht hatte) nicht am Hoftag von Worms teil und unterstützte den Gegenkönig Rudolf von Schwaben. Er wurde von Anhängern des späteren Kaiser Heinrichs IV. aus Passau vertrieben, der 1077/1078 diese Stadt verwüstete. Die herrschaftlichen Rechte über die Stadt Passau gingen dabei verloren, der König verlieh diese an den von ihm eingesetzten Burggrafen Ulrich. Diese sollten erst nach dem Tode des Burggrafen 1099 wieder an die Bischöfe gelangen.
Quelle: Altmann von Passau – Wikipedia